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Für Darstellergruppen erfolgen ausschliesslich Einladungen. Eine Teilnahme von nicht vorgängig zugelassenen Darstellergruppen ist aus Platzgründen nicht möglich.
Folgende Gruppen und Darsteller präsentieren sich:
- (wird laufend ergänzt)
Übermittlungstechnik der Schweizer Armee
Am Übermittlungs-Stand präsentieren wir Ihnen eine spannende Auswahl an Übermittlungsgeräten der Schweizer Armee aus der Zeit von 1940 bis ca. 2000. Zu sehen sind unter anderem Funkgeräte, Richtstrahlanlagen, Signallampen und Telefonie-Systeme, die in dieser wichtigen Epoche der militärischen Kommunikation eingesetzt wurden.
In diesem Jahr werden wir voraussichtlich mindestens zwei Stationen der Richtstrahlgeräte R902 in Betrieb haben. Diese Geräte, die von 1970 bis 2001 verwendet wurden, kamen insbesondere in grossen Verbänden wie dem Armeekommando, Divisionen, Brigaden und Territorialzonen zum Einsatz. Die Richtstrahltechnik ermöglichte damals eine präzise und zuverlässige Kommunikation über große Entfernungen.
Nutzen Sie die Gelegenheit, und lassen sie sich die Funktionsweise dieser Geräte erklären und erleben Sie hautnah, wie die Schweizer Armee in der Vergangenheit ihre Kommunikation sicherte. Wir freuen uns Sie bei uns am Stand begrüssen zu dürfen.
Teilnahmebedingungen für Gruppen
Das Panzerweekend dient der Präsentation von Panzern und Fahrzeugen. Es ist kein Militärfahrzeugtreffen. Als mitwirkende Teilnehmer können sich am Panzerweekend nur eingeladene Reenactmentgruppen und Besitzer besonderer und seltener Fahrzeuge aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges anmelden.
Die Teilnehmenden bestätigen,
- dass ihre Fahrzeuge sich in einem ordnungsmässigen Zustand befinden und kein Sicherheitsrisiko darstellen;
- dass sie selber und ihre Fahrzeuge ausreichend gegen Ansprüche Dritter versichert sind;
für Schäden und Unfälle im Zusammenhang mit der Benutzung der Infrastruktur lehnt der
Veranstalter jede Haftung ab.
Ausserdem verpflichten sich die Teilnehmenden zur Einhaltung folgender Bestimmungen:
- Fahrzeuge auf dem Veranstaltungs-Gelände dürfen nur im Schritttempo bewegt werden;
- Offenes Feuer bedarf einer Bewilligung des Veranstalters;
- Für das Tragen und Präsentieren von Waffen gilt das Waffengesetz;
- Waffen und Waffenkopien dürfen ausschliesslich nur im zugeteilten Camp-Bereich getragen und präsentiert werden;
- Mitführen von Waffen und Waffenkopien ausserhalb des Camp-Geländes (Museumshallen, Restaurant, Shop etc.) ist verboten;
- Uniformen und Abzeichen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (Heer, Luftwaffe, Marine)dürfen nur mit vorheriger, ausdrücklicher Bewilligung vom OK- Präsidium getragen oder präsentiert werden. Hakenkreuze sind abzudecken.
- Verwendung jeglicher Art von Feuerwerks-, Pyro- und Knallkörpern nur in vorgängiger Absprache mit dem Veranstalter.
Ausdrücklich untersagt ist:
- das Tragen von Uniformen der SS sowie aller Formationen der NSDAP sowie das Zeigen entsprechender Abzeichen und Symbole;
Die Teilnehmenden bestätigen, diese Bedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.
Bei Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen kann Wegweisung erfolgen.