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Zweck der Militariabörse und des Teilemarktes
Sinn und Zweck der Militariabörse und des Teilemarktes sind die Präsentation sowie der Handel und/oder Tausch von zeitgeschichtlichen Gegenständen (Ausrüstungsgegenstände, Uniformen, Auszeichnungen, Dokumente, Spielzeug, Souvernirs, Fahrzeugteile, Fachliteratur, Grafik etc.).
Standflächen und Standorte
Aufgrund der eingehenden Anmeldungen wird vom Organisator ein Platzierungsplan erstellt, aus welchem die Standzuteilung ersichtlich ist. Wünschen des Ausstelllers wird nach Möglichkeit versucht nachzukommen; sie sind aber unverbindlich. Als Verkaufsflächen werden den Teilnehmenden mietweise Tische in der Panzerhalle des Militärmuseums zur Verfügung gestellt. Im Weiteren besteht die Möglichkeit, Im Freien für eigene Marktstände und -zelte einen Platz zu mieten.
Die Kosten betragen im Museum für beide Tage CHF 150.– pro Tisch (220x80cm).Für Marktstände, Zelte und Verkaufsanhänger im Freien wird ein Preis nach beanspruchter Grösse festgelegt, mindesten aber CHF 500.–.
In der Panzerhalle sind Verkaufswaren ausschliesslich auf und unter den Tischen aufzulegen. Hinter den Verkaufstischen stehende Fahrzeuge dürfen nicht für die Präsentation von Verkaufswaren (aufhängen, anlehnen, ablegen) benützt werden.
Einrichten der Stände
Stände können am Freitag, 6. September 2024, ab 14:00 bis 20:00 und am Samstag, 7. September, ab 07:00 bis 08:00 aufgestellt bzw. eingeräumt werden. Nachher wird kein Fahrzeug mehr auf Platz zugelassen. Die Ware kann, so weit möglich, mit dem Auto vor die Halle oder in den Halleneingang bzw. zum Aussenstand gefahren werden. Alle Fahrzeuge müssen das Gelände spätestens um 08:00 verlassen und sind auf den Besucherparkplätzen abzustellen.
Abräumen der Stände
Die Verkaufsstände sind am Sonntag 8. September 2024, im Zeitraum von 16:00 bis 18:00 vollständig abzuräumen.
Sicherheit
Die Teilnehmenden sind für Sicherheit und Bewachung ihrer Stände und Auslagen selbst verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Diebstahl, Beschädigung oder Umweltschäden. Die Panzerhalle mit den darin befindlichen Verkaufstischen wird von Freitag, 20:00 Uhr, bis Samstag, 07:00 Uhr, und von Samstag, 18:00 Uhr, bis Sonntag, 07:00 Uhr, abgeschlossen und kann in diesen Zeiträumen auch von den Standinhabern nicht betreten werden. Für die Aussenstände haben deren Betreiber während der Nacht selbst die Sicherheit zu gewährleisten.
Waffenhandel
Der Handel mit Waffen und Waffenteilen hat sich strikt nach dem geltenden Waffengesetz zu richten. Jeder Aussteller ist für die Einhaltung der geltenden Gesetze und Verordnungen selbst verantwortlich.
Militaria und weitere Gegenstände des 3. Reiches
Das Anbieten von Militaria und weiteren zeitgeschichtlichen Gegenständen des deutschen 3. Reiches hat mit Zurückhaltung zu erfolgen. Hakenkreuze, SS- und NSDAP-Embleme müssen vollständig abgedeckt werden. Zuwiderhandlung hat entschädigungslose Wegweisung zur Folge; die Standgebühr ist trotzdem geschuldet.
Anfragen und Reservierungen
Anfragen zu Reservierungen sind ausschliesslich an info@festungsmuseum.ch zu richten. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
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